Erbrecht und Vermögensnachfolge

Erbrecht

Die Weitergabe unternehmerischen oder privaten Vermögens an Familie oder Dritte möchten viele nicht ausschließlich dem Gesetz überlassen.

Das Erbrecht spielt deshalb insbesondere bei der lebzeitigen oder testamentarischen Übertragung von Vermögen eine Rolle. Es hat aber auch eine oftmals unterschätzte Bedeutung im Rahmen der sog. Notfallplanung. Von Bedeutung sind auch Überlegungen zum Ausgleich und zur Gleichbehandlung im Rahmen von Unternehmensnachfolgen.

Nach dem Tod ist es in vielen Fällen für Erben und Pflichtteilsberechtigte ratsam, sich anwaltlich beraten und ggf. vertreten zu lassen. Im Vordergrund steht für uns dabei die einvernehmliche Lösung der anstehenden Fragen und die Vermeidung langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Dabei sind wir insbesondere in den folgenden Bereichen tätig:

  • die Beratung bei der Grundsatzfrage, ob und inwieweit Vermögen bereits zu Lebzeiten des Übergebers durch Schenkungen übertragen werden oder erst auf den Tod des Erblassers übergehen soll
  • die Gestaltung und die Umsetzung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag), insbesondere im Hinblick auf letztwillige Verfügungen wie v.a. Erbeinsetzung (einschließlich Vor- und Nacherbfolge), Anordnung von Vermächtnissen (einschließlich Vor- und Nachvermächtnisse), Auflagen, Bedingungen, Verwaltungsanordnungen, Teilungsanordnungen, Teilungsverboten, Testamentsvollstreckung sowie familienrechtlichen Anordnungen
  • die Beratung im Zusammenhang mit Pflichtteilsrechten und deren Durchsetzung
  • die Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • die Beratung und Unterstützung bei einvernehmlichen oder streitigen Erbauseinandersetzungen bis hin zur Prozessführung in erbrechtlichen Streitigkeiten

 

Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Die Sicherung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge gehört für Unternehmer zu einer der wichtigsten Aufgaben. Eine Unternehmensführung ist schließlich nur dann erfolgreich, wenn auch die Vermögens- und Unternehmensnachfolge rechtzeitig geregelt wird – und schon gar nicht erst auf den Tod des Unternehmers. Die Sicherung der Unternehmensnachfolge steht nicht nur im Interesse des Unternehmers/der Unternehmerin und seines bzw. ihres Nachfolgers, sondern hat große Bedeutung vor allem für die Arbeitnehmer und die Banken. Qualifizierte Spitzenkräfte lassen sich nur halten, wenn das Unternehmen in seinem Fortbestand gesichert ist und ihnen Perspektiven gibt. Für finanzierende Banken bildet eine geregelte Unternehmensnachfolge ein immer stärkeres Merkmal für das Rating.

Auch Nicht-Unternehmer schieben ihre Nachfolgethemen oft auf die „lange Bank“. Zwar sind die sozialen Folgen einer nicht oder schlecht geregelten privaten Nachfolge in der Regel nicht so gravierend wie die nicht geregelte Unternehmensnachfolge. Dennoch sind sinnvolle und vorausschauende Nachfolgeregelungen auch in diesem Bereich vor allem zur Wahrung des Familienfriedens wichtig.

Im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge gehören zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit:

  • die Beratung bei der Grundsatzfrage, ob und inwieweit Vermögen bereits zu Lebzeiten des Übergebers auf Nachfolger übertragen werden soll bzw. ob und inwieweit Vermögen erst auf den Tod des Erblassers übergehen soll
  • die Gestaltung und die Umsetzung von vorweggenommenen Erbfolgen und begleitender Maßnahmen
  • die Gestaltung und die Umsetzung von (begleitenden) Verfügungen von Todes wegen (Stichwort: Notfallplanung)
  • die Beratung und Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsthemen bis hin zur Prozessführung bei Streitigkeiten

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Lambrecht